Dieser Preiskatalog ist gültig ab 1. Januar 2022 für die Deutschschweiz. Preis- und Sortimentsänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Die Preise gelten beim Bezug ganzer Paletten resp. Packungseinheiten.

Preise
Die Verkaufspreise verstehen sich franko Baustelle, sofern nichts anderes vermerkt ist. Ausnahmen:

Lieferungen unter 12 Tonnen mit eigenem LKW: Bei diesen Liefermengen werden folgende Transportzuschläge pro Abladestelle verrechnet:
0–3 to Fr. 200.– / 3–8 to Fr. 160.– / 8–12 to Fr. 120.–.
Bei Transitlieferungen werden die Zuschläge gemäss jeweiligem Lieferwerk verrechnet.

Lieferungen, die mit schweren Lastwagen inkl. Anhänger nicht gut zuführbar sind (z.B. Berggebiete). Für diese Fuhren werden nach Be­stimmungsort abgestufte Fahrzuschläge verrechnet.

Für Spezialtransporte (Überbreite, Spezialbewilligungen, Privatstrassen etc.) werden separate Zuschläge erhoben.

Die Mehrwertsteuer (MWST) ist in allen Preisen nicht inbegriffen.

Abholvergütung

Für Bezüge ab unseren Werken gewähren wir auf allen gekennzeichneten Artikeln (●) eine Abholvergütung von 7% auf den Netto-Warenwert.



Versand und Ablad

Bei Transportschäden sind die notwendigen Vorbehalte vor dem Ablad anzubringen. Bei Franko-Lieferungen übernehmen wir in der Regel das Transportrisiko bis zur Abladestelle. Lieferverzögerungen, entstanden durch Fremdeinwirkungen, berechtigen nicht zu Schadenersatzforderungen.


Der Ablad geht auf Kosten des Kunden. Erfolgt der Ablad durch unseren LKW-Kran (max. 1500 kg pro Element/Palette), wird dieser mit Fr. 15.–/to verrechnet.  Abladezeiten von mehr als 15 Minuten werden mit Fr. 160.–/Std. und Versetzarbeiten mit Kranwagen mit Fr. 160.–/Std. verrechnet.

Auf Pflaster- und Rasengittersteinen sowie Gehwegplatten wird bei Bezug nicht ganzer Palett-Einheiten ein Rüstzuschlag pro Lieferung verrechnet. 



Gebinde

Paletten werden gemäss Richtlinien der EPAL, sofern in tadellosem Zustand, zurückgenommen. Sie werden mit Fr. 22.–/24.-* belastet und bei Rückgabe/Austausch mit 
Fr. 16.–/18.-* vergütet. Muss das Gebinde durch uns separat abgeholt werden, wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 5.– pro Palette verrechnet. Bei Beschädigung erfolgt keine Gutschrift.


* EURO-Pal. Creabeton: Fr. 24.-

Waren-Retouren

Zuviel bezogene oder bestellte Ware wird zurückgenommen, wenn die betreffenden Produkte in einwandfreiem Zustand und im aktuellen Katalog noch aufgeführt sind. Ausnahme: Bei Pflastersteinen werden nur komplette Paletten (im Original-Lieferzustand) zurückgenommen. Für die Umtriebe wird ein Unkostenbeitrag von mindestens 20% plus allfällige Transportkosten in Abzug gebracht. Antik-Pflastersteine, beschädigte oder gebrauchte Waren sowie Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Retouren unter Fr. 50.– werden nicht vergütet.



Reklamationen

Sofort nach Empfang der Ware ist dieselbe zu prüfen. Allfällige Mängel im Hinblick auf Menge oder Qualität sind unverzüglich zu melden. Beanstandete Ware darf nicht eingebaut werden; nachträgliche Reklamationen über sichtbare Mängel werden nicht akzeptiert.



Garantie und Haftung

Sofern unsere Angebote und Auftragsbestätigungen keine besonderen Vermerke enthalten, gelten die Bestimmungen des Schweiz. Obligationenrechts (OR 187 ff). Eine Garantie für die Frosttausalzbeständigkeit unserer Produkte kann nur übernommen werden, wenn wir diese Eigenschaft in einer schriftlichen Auftragsbestätigung zugesichert haben. Bei Betonwaren sind Farbdifferenzen, Verfärbungen oder Ausblühungen nicht in allen Fällen vermeidbar und bilden keinen Grund für Beanstandungen (siehe technischer Anhang).



Lagerhaltung

Wir sind nicht zur Lagerhaltung der aufgeführten Artikel verpflichtet.
 Abbildungen, Mass- und Gewichtsangaben sind unverbindlich.



Zahlungsbedingungen

30 Tage rein netto ab Fakturadatum. Werden die Zahlungsvereinbarungen nicht eingehalten, fallen die gewährten Rabatte dahin. Bei Betreibung, Nachlassvertrag und Konkurs werden zusätzlich Inkassospesen und Verzugszins verrechnet.



Gerichtsstand                                           

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bazenheid SG.